Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: SchmidtGuten Tag meine Herren ,ich bin Besitzer ein ET Wohnung ,möchte gerne wissen ob der Architekt der gleichzeitig als Bauträger tätig war die MLAR eingehalten hat!
Das Gebäudehat eine Höhe größer 7 Meter und es handelt sich um ein 5 WE!
Alle Stränge sind in Kupfer installiert worden,die Abflußleitung ist von Wavin(Kunststoff).
Um die Heizungs und Sanitärrohre sind Rockwool Conlit Schalen gearbeitet worden,das Problem ist aber das die Geschoßdecken nicht orgnungsgemäß vegossen worden sind ,sie sind mit Speiß zugeschüttet worden,kleinere Luftlöcher wurden mit irgendwelchen Bauschaum zugespritz!Gleichzeitig wurden die Elektrikerkabel gebündelt (mit ein Kabelstrapse) durch diesen Schacht gezogen!Auch dort wurde kein Abstandsreglung eingehalten!
Jede Abflußdurchdringung bei den einzelnen Geschossen wurde ohne Branschutzmanschette installiert!
Meiner Meinung ist eine solche Installation nicht erlaubt!
Sollte es sich um einen offenen Installationschacht handeln ,müsste dieser jedoch (bei einem innenliegenden Schacht ) mindestens 8 cm abgemauert werden?
Es ist aber tatsächlich nur ein Streckmatte vor dem Schacht installiert worden ,welche dann verputzt worden ist!
Geht man zur Baubehörde um sein Bedenken zu melden?
Es handelt sich um ein Haus aus dem Jahre 2003 ,wie kann so etwas abgenommen worden sein?
Was passiert wenn der Architekt konkurs gehen sollte(er hat eine GmbH),haftet er bei solchen evtl. Plaungs/Ausführungfehlern persönlich?
Muss man für so etwas ein Beweissicherungverfahen anstreben oder befasst sich die Baubehörde damit?
MFG
F.Schmidt